Ausbildung für das Führen von Fahrzeug- u. Ladekranen
Diese Ausbildung richtet sich an Personen, die in Ihrem Beruf eine Ausbildung für das Führen von Kränen zu benötigen.
Zum KursplanDiese Ausbildung richtet sich an Personen, die in Ihrem Beruf eine Ausbildung für das Führen von Kränen zu benötigen.
Zum KursplanZielgruppe: Personen, die in ihrem Beruf eine Ausbildung für das Führen von flurgesteuerten Lauf-, Bock- u. Portalkranen, Säulendreh- und Wandschwenkkranen benötigen.
Ziel:Die theoretische und praktische Ausbildung zum Führen von flurgesteuerten Lauf-, Bock- u. Portalkranen, Säulendreh- und Wandschwenkkranen vermittelt die gesetzlichen Grundlagen, das Wissen um den Kranaufbau und die sicherheitstechnische Ausrüstung, die Betriebs- und Wartungsvorschriften, die Unfallverhütung und das praktische Arbeiten mit dem Kran. Damit erfüllt sie die Anforderungen der Fachkenntnisnachweis-Verordnung (FK-V) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit und führt zur gewünschten Qualifikation.
Kursinhalte:
Voraussetzungen: Vollendung des 18. Lebensjahres
Prüfung: Die Prüfung findet schriftlich mittels Multiple-Choice-Verfahren statt.
Max. TeilnehmerInnenanzahl: 25 Personen
Dauer: 16 UE
Zielgruppe: Personen, die in ihrem Beruf eine Ausbildung für das Führen von sonstigen Lauf-, Bock- u. Portalkranen, Säulendreh- und Wandschwenkkranen benötigen.
Ziel:Die theoretische und praktische Ausbildung zum Führen von sonstigen Lauf-, Bock- u. Portalkranen, Säulendreh- und Wandschwenkkranen vermittelt die gesetzlichen Grundlagen, das Wissen um den Kranaufbau und die sicherheitstechnische Ausrüstung, die Betriebs- und Wartungsvorschriften, die Unfallverhütung und das praktische Arbeiten mit dem Kran. Damit erfüllt sie die Anforderungen der Fachkenntnisnachweis-Verordnung (FK-V) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit und führt zur gewünschten Qualifikation.
Kursinhalte:
Voraussetzungen: Vollendung des 18. Lebensjahres
Prüfung: Die Prüfung findet schriftlich mittels Multiple-Choice-Verfahren statt.
Max. TeilnehmerInnenanzahl: 25 Personen
Dauer: 27 UE
Zielgruppe: Personen, die in ihrem Beruf eine Ausbildung für das Führen von Turmdreh- und Auslegerkranen benötigen.
Ziel: Die theoretische und praktische Ausbildung zum Führen von Turmdreh- und Auslegerkranen vermittelt die gesetzlichen Grundlagen, das Wissen um den Kranaufbau und die sicherheitstechnische Ausrüstung, die Betriebs- und Wartungsvorschriften, die Unfallverhütung und das praktische Arbeiten am Kran. Damit erfüllt sie die Anforderungen der Fachkenntnisnachweis-Verordnung (FK-V) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit und führt zur gewünschten Qualifikation.
Kursinhalte:
Voraussetzungen: Vollendung des 18. Lebensjahres
Prüfung: Die Prüfung findet schriftlich mittels Multiple-Choice-Verfahren statt.
Max. TeilnehmerInnenanzahl: 25 Personen
Dauer: 40 UE
Zielgruppe: Personen, die in Ihrem Beruf eine Ausbildung für das Führen von Fahrzeug-kranen benötigen.
Ziel: Die theoretische und praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeug- und Ladekranen über 300 kNm vermittelt die gesetzlichen Grundlagen, das Wissen um den Kranaufbau und die sicherheitstechnische Ausrüstung, die Betriebs- und Wartungsvorschriften, die Unfallverhütung und das praktische Arbeiten am Kran. Damit erfüllt sie die Anforderungen der Fachkenntnisnachweis-Verordnung (FK-V) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit und führt zur gewünschten Qualifikation.
Kursinhalte:
Voraussetzungen: Vollendung des 18. Lebensjahres
Prüfung: Die Prüfung findet schriftlich mittels Multiple-Choice-Verfahren statt.
Max. TeilnehmerInnenanzahl: 25 Personen
Dauer: 40 UE
Zielgruppe: Personen, die in ihrem Beruf eine Ausbildung für das Führen von Fahrzeugkranen benötigen.
Ziel: Die theoretische und praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeug- und Ladekranen bis zu 300 kNm vermittelt die gesetzlichen Grundlagen, das Wissen um den Kranaufbau und die sicherheitstechnische Ausrüstung, die Betriebs- und Wartungsvorschriften, die Unfallverhütung und das praktische Arbeiten am Kran. Damit erfüllt sie die Anforderungen der Fachkenntnisnachweis-Verordnung (FK-V) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit und führt zur gewünschten Qualifikation.
Kursinhalte:
Voraussetzungen: Vollendung des 18. Lebensjahres
Prüfung: Die Prüfung findet schriftlich mittels Multiple-Choice-Verfahren statt.
Max. TeilnehmerInnenanzahl: 25 Personen
Dauer: 27 UE